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Das vorliegende Praxishandbuch behandelt die zollrechtliche Position „Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (WTB)“ (= engl.: „Authorized Economic Operator“ [AEO]).
(EU-weit hat sich das englische Akronym AEO durchgesetzt.)
Als „Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter“ (AEO) wird im Zollrecht der EU ein geprüftes Unternehmen bezeichnet, das bestimmte Privilegien genießt.
Die Bewilligung dieses Status als „Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter“ (AEO) ist an umfangreiche Voraussetzungen hinsichtlich der Zuverlässigkeit, der Zahlungsfähigkeit, der bisherigen Einhaltung der einschlägigen Rechtsvorschriften sowie gegebenenfalls der Erfüllung bestimmter Sicherheitsstandards geknüpft.
Hat ein Unternehmen den Status des „Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten“ (AEO) erlangt, dann genießt dieses Unternehmen bei den Zollbehörden einen Vertrauensvorschuss und kann innerhalb der gesamten EU Bewilligungen für Zollverfahren ohne erneuerte umfangreiche Überprüfung erlangen.
Dieses Praxishandbuch erklärt das AEO-Bewilligungsverfahren, die jeweiligen AEO-Begünstigungen sowie das AEO-Selbstbewertungsverfahren und stellt somit eine wichtige Informationsquelle und Entscheidungshilfe dar.
Dieses Praxishandbuch erklärt das AEO-Bewilligungsverfahren, die jeweiligen AEO-Begünstigungen sowie das AEO-Selbstbewertungsverfahren und stellt somit eine wichtige Informationsquelle und Entscheidungshilfe dar.