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Besprochen in: IASL online, 22.05.2007, Carolin Roder
Carolin Roder, in IASLonline, 22.05.2007: Heike Volkenings Studie zur Autobiographie entwirft mit dem Modell des Ghostwriting einen anderen Blick nicht nur auf das Subjekt von Autobiographien, sondern auch auf traditionelle Modelle von Autorschaft, geistiger Schöpfung und Autorisierung durch eine Signatur.
Rolf Löchel, www.literaturkritik.de: Heide Volkening unternimmt [...] einen Lösungsversuch, der 'Ghostwriting` und die Figur des Ghostwriters als theoretisches Modell entwirft und es ermöglicht, die Frage nach der Referentialität des autobiografischen Texts nicht nur als zeichentheoretische Problemstellung zu erörtern, sondern sie darüber hinaus literaturtheoretisch, urheberrechtlich und narratologisch zu reformulieren.
Jeder Autobiograph agiert als sein eigener Ghostwriter. Indem er seine Lebensgeschichte schreibt, spaltet er sich auf in das Subjekt der Geschichte und in deren Verfasser. Ausgehend von der Dissoziation in Beschriebenen und Schreibenden, in bios und graphie wird ein Modell des Ghostwriting entwickelt, mit dem das Problem der Referentialität des autobiographischen Textes literaturtheoretisch und narratologisch neu formuliert werden kann. Was bedeutet es für die Gattungsdiskussion der Autobiographie, wenn diese keinen Autor, sondern nur einen Ghostwriter hat? Wie läßt sich das Verhältnis von Autorschaft und Ghostwriting urheberrechtlich und literaturwissenschaftlich fassen? Welche Beziehungen bestehen zwischen dem Ghostwriter und dem Geschlecht des Verfassers? Wer erzählt und wer signiert die Autobiography of Alice B. Toklas? Kann Hannah Arendt in der Lebensgeschichte einer deutschen Jüdin aus der Romantik die Autobiographie Rahel Varnhagens schreiben?