Obrigkeitliche Normierung sozialer Wirklichkeit von Rainer Driever | Die städtischen Statuten des 14. und 15. Jahrhunderts in Südniedersachsen und Nordhessen | ISBN 9783895342547

Obrigkeitliche Normierung sozialer Wirklichkeit

Die städtischen Statuten des 14. und 15. Jahrhunderts in Südniedersachsen und Nordhessen

von Rainer Driever
Buchcover Obrigkeitliche Normierung sozialer Wirklichkeit | Rainer Driever | EAN 9783895342547 | ISBN 3-89534-254-8 | ISBN 978-3-89534-254-7
Inhaltsverzeichnis
Die Untersuchung der Statutenentwicklung zeigt die Gemeinsamkeiten und Unterschiede innerhalb des Zeitraumes von 200 Jahren. Ziel des Verfassers ist es dabei zu zeigen, dass die Entwicklung, Veränderung und Fortschreibung der Statuten hauptsächlich reaktiv ist und als Antwort auf die Veränderung der städtischen Lebensumstände erfolgt. Die in den verschiedenen Städten gefundenen Regelungen zu einzelnen Themen werden vergleichend nebeneinander gestellt, so dass der Leser einen guten Überblick erhält. Der Verfasser hat mit seiner sehr solide erarbeiteten und detailreichen Untersuchung eine wichtige Grundlage und Ausgangsbasis geschaffen, durch die weiterführende Forschungen zur spätmittelalterlichen städtischen Gesellschaft in Norddeutschland erst möglich werden. Die trotz ihres 'trockenen' Stoffes flüssig und gut lesbar verfasste Studie wird durch ein zuverlässiges Register erschlossen. Ernst Böhme, in: Niedersächsisches Jahrbuch für Landesgeschichte 74, 2002

Obrigkeitliche Normierung sozialer Wirklichkeit

Die städtischen Statuten des 14. und 15. Jahrhunderts in Südniedersachsen und Nordhessen

von Rainer Driever
Die städtischen Regelwerke zeigen die Probleme des Alltags im Typ der 'Mittelstädte' aus Sicht der Stadtobrigkeiten. Sie stehen in Themenvielfalt und Detailreichtum nicht hinter den Ordnungsbemühungen der oberdeutschen 'Großstädte' zurück. In den Bestimmungen über Hochzeiten und andere Feste, über Tanz und Spiel, den 'Gemeinen Nutzen' oder 'Ruhe und Ordnung' kommt die mentalitäts- und alltagsgeschichtliche Bedeutung der städtischen Ordnungsbemühungen deutlich zum Vorschein. Der Band bringt die städtischen Gesetzgeber des Spätmittelalters selbst zum Sprechen und überwindet so die Sichtweise der älteren Forschung, die die städtischen Statuten mehrheitlich als Kuriositätenkabinett der Rechtsgeschichte betrachtete.