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Hochspannungsmast-Entschädigung 2016
Sachverständigen-Gutachten einschließlich ertrags- und umsatzsteuerlicher Behandlung von Leitungsbauentschädigungen / Schriftenreihe AGRAR-TAX Heft 113
von Heinz Peter Dr. Jennissen und Nico WolbringBereits vor über 40 Jahren hatten die großen Stromkonzerne und die beiden Landwirtschaftsverbände in Nordrhein-Westfalen Regelungen zur Entschädigung von Hochspannungsmasten (ab 110 kV) getroffen.
Auf Drängen der Berufsverbände wurde im Jahre 2010 ein Gutachten durch die Sachverständigen Dr. Heinz Peter Jennissen und Nico Wolbring erstellt. Die nordrhein-westfälische Strom- und Landwirtschaft verständigte sich auf dieser Grundlage auf neue Entschädigungssätze. Diese wurden auch in anderen Bundesländern wie Rheinland-Pfalz, Niedersachsen und Bayern zum Standard der Hochspannungsmast-Entschädigung. Auch in der von frontier economics / White & Case im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) erstellten Bestandsaufnahme:
Auf Drängen der Berufsverbände wurde im Jahre 2010 ein Gutachten durch die Sachverständigen Dr. Heinz Peter Jennissen und Nico Wolbring erstellt. Die nordrhein-westfälische Strom- und Landwirtschaft verständigte sich auf dieser Grundlage auf neue Entschädigungssätze. Diese wurden auch in anderen Bundesländern wie Rheinland-Pfalz, Niedersachsen und Bayern zum Standard der Hochspannungsmast-Entschädigung. Auch in der von frontier economics / White & Case im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) erstellten Bestandsaufnahme: