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Ansprüche indigener Völker auf Rückführung rechtswidrig ausgeführten Kulturgutes
Eine Untersuchung für Ansprüche aus Art. 5 UNIDROIT-Konvention 1995 und aus allgemeinem Völkerrecht
von Kerstin AsmussDie Untersuchung erörtert umfassend die völker- und kunstrechtlichen Aspekte der Aktivlegitimation indigener Völker im Hinblick auf Rückführungsansprüche rechtswidrig ausgeführten Kulturgutes.
Ausgehend von Ansprüchen auf Rückführung widerrechtlich ausgeführten Kulturgutes nach Art. 5 UNIDROIT-Konvention 1995 behandelt die Autorin nicht nur allgemeine Fragen des umstrittenen völkerrechtlichen Status indigener Völker, sondern lotet auch die spezifisch kunstrechtlichen Probleme aus.
Das Werk widmet sich schwerpunktmäßig zunächst der Frage der Begründbarkeit völkerrechtlicher Rechtssubjektivität indigener Völker. Auf der Grundlage der historischen Entwicklung der völkerrechtlichen Stellung indigener Völker und der einschlägigen internationalen und nationalen Rechtsprechung untersucht sie die Zugeständnisse der UN-Deklaration 2007 und das Recht auf kulturelle Selbstbestimmung als Grundlage der Völkerrechtssubjektivität. Sodann untersucht die Verfasserin die Konsequenzen, die die Anerkennung der Aktivlegitimierung indigener Völker de lege lata für die Funktionsweise der UNIDROIT-Konvention auf Tatbestandsebene hätte und arbeitet tentativ Lösungsmöglichkeiten heraus.
Ausgehend von Ansprüchen auf Rückführung widerrechtlich ausgeführten Kulturgutes nach Art. 5 UNIDROIT-Konvention 1995 behandelt die Autorin nicht nur allgemeine Fragen des umstrittenen völkerrechtlichen Status indigener Völker, sondern lotet auch die spezifisch kunstrechtlichen Probleme aus.
Das Werk widmet sich schwerpunktmäßig zunächst der Frage der Begründbarkeit völkerrechtlicher Rechtssubjektivität indigener Völker. Auf der Grundlage der historischen Entwicklung der völkerrechtlichen Stellung indigener Völker und der einschlägigen internationalen und nationalen Rechtsprechung untersucht sie die Zugeständnisse der UN-Deklaration 2007 und das Recht auf kulturelle Selbstbestimmung als Grundlage der Völkerrechtssubjektivität. Sodann untersucht die Verfasserin die Konsequenzen, die die Anerkennung der Aktivlegitimierung indigener Völker de lege lata für die Funktionsweise der UNIDROIT-Konvention auf Tatbestandsebene hätte und arbeitet tentativ Lösungsmöglichkeiten heraus.