Seit der letzten Bearbeitung ergaben sich im Vereinsrecht durch einen sehr aktiven Gesetzgeber einige signifikante Änderungen, die in der Kommentierung von 2023 – neben der Auswertung der aktuellen Rspr und Literatur – ausführlich dargestellt werden. Hervorzuheben sind hier die Änderung der Behandlung des nicht eingetragenen Vereins durch Neufassung von § 54, sowie die Digitalisierung von Mitgliederversammlungen durch Änderung des § 32. Neu hinzugewonnen hat das Vereinsrecht zudem die Regelungen der §§ 55a und 79a.
§§ 21-79a | (Vereine) | ISBN 9783805913829