J. von Staudingers Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch mit Einführungsgesetz... / §§ 21-79a
(Vereine)
herausgegeben von Andreas SchwennickeSeit der letzten Bearbeitung ergaben sich im Vereinsrecht durch einen sehr aktiven Gesetzgeber einige signifikante Änderungen, die in der Kommentierung von 2023 – neben der Auswertung der aktuellen Rspr und Literatur – ausführlich dargestellt werden. Hervorzuheben sind hier die Änderung der Behandlung des nicht eingetragenen Vereins durch Neufassung von § 54, sowie die Digitalisierung von Mitgliederversammlungen durch Änderung des § 32. Neu hinzugewonnen hat das Vereinsrecht zudem die Regelungen der §§ 55a und 79a.