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Der gerichtliche Augenschein im Zivilprozeß
von Marcel DrehsenDas Werk ist die erste Monografie, die seit Inkrafttreten der ZPO den gerichtlichen Augenschein im Zivilprozessrecht als Ganzen zusammenhängend darstellt. Es werden die betreffenden Probleme umfassend erörtert und einer in sich geschlossenen Lösung zugeführt.
Berücksichtigt wird außer dem Augenscheinsbeweis auch der bisher nur wenig beachtete informatorische Augenschein. Unter erstmaliger Begründung einer Augenscheinsdogmatik werden generelle Themen wie die Abgrenzung der Augenscheinsobjekte von anderen Beweis- und Informationsmitteln untersucht. Auch einzelne Problemfelder wie Ort der Augenscheinseinnahme, Protokollierung, Auslandsberührungen und Kosten werden behandelt. Im Mittelpunkt stehen jedoch spezifische, sich aus den einzelnen Normen der ZPO ergebende Fragen wie die Mitwirkungspflichten bei Anordnungen nach § 144 ZPO, die Systematik von § 371 Abs. 1 und 2 ZPO sowie die Regelungen elektronische Dokumente betreffend, die auch die jüngst geänderten §§ 371a, 371b ZPO und ihr Verhältnis zur Verordnung (EU) 910/2014 berücksichtigen. Ferner werden im Hinblick auf den gänzlich ungeregelten Augenscheinsmittler sein Verhältnis zu Sachverständigen und Zeugen, seine Einsatzgebiete sowie die auf ihn anwendbaren Regelungen erörtert.
Die Arbeit schließt mit einem Gesetzesvorschlag, der die gefundenen Ergebnisse in einer homogenen Lösung vereint.
Berücksichtigt wird außer dem Augenscheinsbeweis auch der bisher nur wenig beachtete informatorische Augenschein. Unter erstmaliger Begründung einer Augenscheinsdogmatik werden generelle Themen wie die Abgrenzung der Augenscheinsobjekte von anderen Beweis- und Informationsmitteln untersucht. Auch einzelne Problemfelder wie Ort der Augenscheinseinnahme, Protokollierung, Auslandsberührungen und Kosten werden behandelt. Im Mittelpunkt stehen jedoch spezifische, sich aus den einzelnen Normen der ZPO ergebende Fragen wie die Mitwirkungspflichten bei Anordnungen nach § 144 ZPO, die Systematik von § 371 Abs. 1 und 2 ZPO sowie die Regelungen elektronische Dokumente betreffend, die auch die jüngst geänderten §§ 371a, 371b ZPO und ihr Verhältnis zur Verordnung (EU) 910/2014 berücksichtigen. Ferner werden im Hinblick auf den gänzlich ungeregelten Augenscheinsmittler sein Verhältnis zu Sachverständigen und Zeugen, seine Einsatzgebiete sowie die auf ihn anwendbaren Regelungen erörtert.
Die Arbeit schließt mit einem Gesetzesvorschlag, der die gefundenen Ergebnisse in einer homogenen Lösung vereint.