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Freie Meinungsäußerung
Strukturfragen des Schutzgegenstandes im Rechtsvergleich zwischen dem Ersten Zusatz zur US Verfassung und Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention
von Bezemek ChristophDas Recht auf freie Meinungsäußerung - Was ist grundrechtlich garantiert? Die Abhandlung ist der Frage gewidmet, welche Akte in rechtsvergleichender Perspektive vom Schutz grundrechtlich garantierter freier Meinungsäußerung umfasst, anhand welcher Charakteristika sie zu bestimmen und welche Ausnahmen von einer solchen grundsätzlichen Gegenstandsbestimmung gegebenenfalls zu berücksichtigen sind. Die Untersuchung erfolgt auf Basis des Ersten Zusatzes zur Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika sowie Art 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention und nutzt die strukturellen Unterschiede beider Garantien, um den weitgehend lose gefassten Schutzbereich von Art 10 EMRK mit der judikativ weit deutlicher konturierten Einbeziehung in den Grundrechtsschutz des Ersten Zusatzes zur US-Verfassung zu kontrastieren.