Die Verletzung der Unterhaltspflicht gemäß § 170 I StGB.
Legitimationsprobleme der Strafbarkeit im Kontext von Zivilrechtsakzessorietät, Vorfragenkompetenz und problematischen Rechtsfolgen – zugleich ein Beitrag zur Verwertbarkeit von Steuerdaten.
von Lara HöhneDie Arbeit behandelt grundlegende Fragen der strafbaren Verletzung der Unterhaltspflicht. Sie umfasst das durch § 170 I StGB zu schützende Rechtsgut ebenso wie eine mögliche Bindungswirkung zivilgerichtlicher Entscheidungen sowie die Rechtsfolgen dieser Straftat. Als zur Legitimation des § 170 I StGB hinreichend gewichtiges Rechtsgut wird allein der notwendige Lebensbedarf des Unterhaltsberechtigten erkannt. Anders als Statusentscheidungen entfalten familiengerichtliche Entscheidungen zum Ob und zur Höhe einer Unterhaltspflicht im Strafverfahren keine Bindungswirkung. Ermittlungsbehörden und Strafgerichte müssen die Unterhaltspflicht daher eigenständig feststellen. Um dem nachkommen zu können, benötigen sie über die dargestellten bisherigen Ermittlungsinstrumente, wozu bereits de lege lata der Zugriff auf Sozialdaten gehört, hinaus de lege ferenda Zugriff auf Steuerdaten möglicher Unterhaltspflichtverletzer. Dessen verfassungsrechtliche Legitimierbarkeit wird ausführlich dargelegt.