Innerstaatliche Gewaltenteilung und vorvertragliche Pflichten bei völkerrechtlichen Verträgen.
Das Frustrationsverbot und die vorläufige Anwendung im Spannungsverhältnis zur innerstaatlichen Gewaltenteilung.
von Maximilian StützelSchon vor dem Inkrafttreten eines völkerrechtlichen Vertrages können sich aus seiner vorläufigen Anwendung oder dem Frustrationsverbot rechtliche Bindungen ergeben. Werden diese Bindungen von der Regierung ohne die für den Abschluss des jeweiligen Vertrages erforderliche Parlamentsbeteiligung eingegangen, besteht ein Spannungsverhältnis zur innerstaatlichen Gewaltenteilung. Die Arbeit analysiert dieses Spannungsverhältnis zwischen Völker- und Verfassungsrecht und die in der Praxis anzutreffenden Lösungsansätze. Dabei wird aufgezeigt, dass das deutsche Verfassungsrecht in einer Weise ausgelegt werden kann, die sowohl den Bedürfnissen der internationalen Zusammenarbeit Rechnung trägt als auch die Parlamentsbeteiligung im Vertragsschlussverfahren schützt. Auch bei Verträgen die (zumindest auch) von der Europäischen Union abgeschlossen werden, ermöglichen Unions- und Verfassungsrecht einen differenzierten Ausgleich. Schwierigkeiten wirft aber die verfassungsgerichtliche Durchsetzung auf.