Internationale Zuständigkeit für ubiquitäre deliktische Schutzrechtsverletzungen.
Zur Bedeutung der Staats- und Parteiinteressen für die Streitbeilegung in der EU.
von Thimo BrandDie internationale Gerichtszuständigkeit für Sachverhalte, die unter Einbindung des Internets geschehen, ist in tatsächlicher wie rechtlicher Hinsicht schwer zu bestimmen. Dies gilt besonders für das Immaterialgüterrecht, welches in materiell-rechtlicher Hinsicht vom Grundsatz der Territorialität geprägt ist. Die Ubiquität des Internets steht diesem diametral entgegen. Die vorliegende Untersuchung eröffnet unter besonderer Berücksichtigung der Staats- und Parteiinteressen einen Ausweg aus diesem Dilemma.
Anhand einer Analyse und Bewertung derjenigen Interessen, deren Verwirklichung Gerichtsstände dienen, wird dargelegt, dass die umfassende Zuständigkeit eines EU-Mitgliedstaates der mosaikartigen eingeschränkten Zuständigkeit sämtlicher EU-Mitgliedstaaten vorzuziehen ist. Diese Erkenntnis wird durch eine rechtsgebietsvergleichende Untersuchung des Wirtschaftsrechts im weiteren Sinne sowie des Schiedsverfahrens untermauert.
Anhand einer Analyse und Bewertung derjenigen Interessen, deren Verwirklichung Gerichtsstände dienen, wird dargelegt, dass die umfassende Zuständigkeit eines EU-Mitgliedstaates der mosaikartigen eingeschränkten Zuständigkeit sämtlicher EU-Mitgliedstaaten vorzuziehen ist. Diese Erkenntnis wird durch eine rechtsgebietsvergleichende Untersuchung des Wirtschaftsrechts im weiteren Sinne sowie des Schiedsverfahrens untermauert.