Umweltschutz durch humanitäres Völkerrecht im nichtinternationalen bewaffneten Konflikt.
von Sophia HenrichSelbst während nichtinternationaler bewaffneter Konflikte stehen Individuen und Bevölkerungen unter dem Schutz des auf humanitären Grundentscheidungen basierenden Kriegsrechts. Inwieweit auch der Erhalt der natürlichen Umwelt durch geltendes humanitäres Völkerrecht gefördert wird, ist Gegenstand dieser Untersuchung, die sowohl an die derzeitige Debatte um die Hinlänglichkeit des durch Völkerrecht allgemein bewirkten Umweltschutzes als auch an Überlegungen zu denkbaren Fortentwicklungen des Rechts nichtinternationaler bewaffneter Konflikte unter Beteiligung nichtstaatlicher Akteure anknüpft. Ausgehend von dem Fehlen unmittelbar umweltschützender Vertragsnormen befasst sich die Untersuchung insbesondere mit den Möglichkeiten eines funktionsbasierten Umweltschutzes, mit der tatsächlichen Verankerung proklamierter Gewohnheitsrechtssätze im positiven Recht sowie der denkbaren Einflussnahme des Umweltvölkerrechts auf die Auslegung des humanitären Völkerrechts.