»Die Arbeit wartet mit einer beeindruckenden Tiefe an straf- sozial- wie arzneimittelrechtlichen Fragen und Antworten – gespickt mit historischen und statistischen Inhalten – auf. Die analytisch perfekt aufbereitete Spezialmaterie ist durchdacht, strukturiert und übersichtlich dargestellt, womit diese Dissertation stets auch als ein (spontanes) Nachschlagewerk für jeden im Bereich des Arzt- und Medizinstrafrechts tätigen Rechtsanwender dient.« Thorsten Ebermann, in: Medizinrecht, 10/2021
Die Strafbarkeit des Apothekers nach § 299a StGB im Lichte des Pharmamarketings.
von Anne TürkeDer Apotheker nimmt im Gesundheitswesen aufgrund der Apothekenpflicht für Arzneimittel eine Schlüsselstellung ein, die ihn besonders attraktiv für Pharmaunternehmen macht, da ihr wirtschaftlicher Erfolg maßgeblich von der Abgabeentscheidung des Apothekers abhängt. Die Autorin zeigt in ihrem Werk auf, dass sich Apotheker auch nach Einführung des § 299a StGB, der Bestechlichkeit im Gesundheitswesen unter Strafe stellen soll, nicht strafbar machen können, wenn sie finanzielle Zuwendungen seitens der Pharmaunternehmen im Gegenzug für eine bevorzugte Abgabe ihrer Arzneimittel annehmen. Die insoweit bestehende Strafbarkeitslücke kann auch nicht durch andere Straftatbestände zufriedenstellend geschlossen werden und ist mit Blick auf die herausgehobene Stellung des Apothekers im Gesundheitswesen auch nicht unter dem Aspekt des fragmentarischen Charakters des Strafrechts hinnehmbar. Die Autorin schließt ihre Arbeit daher mit Überlegungen zu einer Reformierung des § 299a StGB.