Rationierung als Körperverletzung.
Der Behandlungsstandard in der gesetzlichen Krankenversicherung und die Begrenzung des Heilauftrags niedergelassener Ärztinnen und Ärzte aus Sicht des Straf-, Sozial- und Zivilrechts.
von Felix ZahmZwar erhebt das ärztliche Berufsethos die Patientengesundheit zum höchsten Gut (»Ideal«), es schweigt allerdings zur Finanzierbarkeit. Die Frage, ob im deutschen Gesundheitssystem zugunsten eines »GKV-Optimums« rationiert wird, ist zu bejahen. Im Buch werden nahezu vollständig die sozialrechtlichen Instrumentarien der Leistungsbeschränkungen des Vertragsarztes im GKV-System dargestellt. Der Vorwurf der Rationierung als objektiv zurechenbare strafbare Körperverletzung kann entkräftet werden. Medizinischer und GKV-Standard schließen sich daher nicht aus, sondern ergänzen sich. Der Rationierungsbegriff ist zwingend um die Begriffe »medizinischer Nutzen« (SGB V) und »erheblicher Gesundheitsschaden« (§ 223 StGB) zu ergänzen. Schließlich kann gezeigt werden, dass es einer Aufklärung durch den rationierenden Arzt und einer entsprechenden Einwilligung des Patienten nicht bedarf. So lassen sich die Erkenntnisse dieser Forschungsarbeit auch auf den zivilrechtlichen Haftungsmaßstab übertragen.