Rechtspaternalismus und Biomedizinrecht. von Antonia Reitter | Schutz gegen den eigenen Willen im Transplantationsgesetz, Arzneimittelgesetz und Embryonenschutzgesetz. | ISBN 9783428157808

Rechtspaternalismus und Biomedizinrecht.

Schutz gegen den eigenen Willen im Transplantationsgesetz, Arzneimittelgesetz und Embryonenschutzgesetz.

von Antonia Reitter
Buchcover Rechtspaternalismus und Biomedizinrecht. | Antonia Reitter | EAN 9783428157808 | ISBN 3-428-15780-X | ISBN 978-3-428-15780-8
Beschreibung
Leseprobe

»Antonia Reitter hat eine konzeptionell in sich schlüssige, klar strukturierte und facettenreiche Arbeit vorgelegt.« Prof. Dr. Andreas Spickhoff, in: Deutsches Verwaltungsblatt, 11/2020
»Die Verfasserin hat - materialreich und flüssig lesbar - nicht nur ein Plädoyer gegen paternalistische Bevormundung vorgelegt, sie hat letztlich überzeugend begründet und exemplifiziert, dass der Verweis auf den Begriff ›Paternalismus‹ eine fundierte Grundrechtsprüfung nicht ersetzen kann. Insbesondere im Bereich der Lebendorganspende und der Fortpflanzungsmedizin hat sie Reformbedarf aufgezeigt. Es ist zu hoffen, dass das Buch auch in den deutschen Gesundheitsministerien und in einschlägigen Ausschüssen der Parlamente zur Kenntnis genommen wird.« Prof. Dr. Josef Franz Lindner, in: JuristenZeitung, 17/2020

Rechtspaternalismus und Biomedizinrecht.

Schutz gegen den eigenen Willen im Transplantationsgesetz, Arzneimittelgesetz und Embryonenschutzgesetz.

von Antonia Reitter
Darf der Staat den mündigen Menschen gegen seinen Willen schützen? Die Frage nach der rechtlichen Zulässigkeit einer Bevormundung zum eigenen Schutz steht im Zentrum dieser Arbeit, die das Phänomen Paternalismus aus moralphilosophischer und verfassungsrechtlicher Perspektive beleuchtet und analysiert. Eine besondere Häufung paternalistischer Regelungen findet sich im Bereich des Biomedizinrechts. Unter Herausarbeitung ihrer paternalistischen Anteile wird im Rahmen der Arbeit daher die Verfassungsmäßigkeit restriktiver Regelungen im Bereich der Lebendorganspende, der Humanforschung und der Reproduktionsmedizin untersucht. Im Ergebnis können die mit diesen Regelungen einhergehenden Freiheitsbeschränkungen verfassungsrechtlich nicht mit dem paternalistischen Schutz der Betroffenen gegen ihren eigenen Willen gerechtfertigt werden.