Aktive Sterbehilfe in der Grundrechtsordnung.
von Jörg AntoineDer Autor behandelt die Beurteilung der „aktiven“ Sterbehilfe aus verfassungsrechtlicher Sicht. Die einschlägigen Argumente werden verfassungsrechtlich, das heißt grundrechtlich eingefangen und systematisch verarbeitet. Durch eine konsequente Analyse des Lebensrechtes (Art. 2 II GG) aus der Autonomieperspektive des Art. 1 I GG soll eine konsistente Interpretation des Lebensschutzes jenseits der Alternative von Heiligkeit des Lebens versus Interessenschutz vorgestellt werden.
Eingehend behandelt werden auch bislang wenig erörterte Fallkonstellationen der aktiven Sterbehilfe: Patientenverfügung, Früheuthanasie, aktive Sterbehilfe bei Kindern und „Hirntoten“. Letztlich besitzt der Gesetzgeber bei der Pönalisierung wie bei der Legalisierung der aktiven Sterbehilfe einen Einschätzungs-, Gestaltungs- und Abwägungsspielraum, um den Konflikt zwischen seiner Verpflichtung zum effektiven Lebensschutz und dem Recht auf bioethische Selbstbestimmung über das eigene Leben und Sterben (Art. 2 II i. V. m. Art. 1 I GG) aufzulösen. Strikt einzuhaltende Grenzen und die hohen Anforderungen an den gesetzgeberischen Lebensschutz werden aufgezeigt.
Eingehend behandelt werden auch bislang wenig erörterte Fallkonstellationen der aktiven Sterbehilfe: Patientenverfügung, Früheuthanasie, aktive Sterbehilfe bei Kindern und „Hirntoten“. Letztlich besitzt der Gesetzgeber bei der Pönalisierung wie bei der Legalisierung der aktiven Sterbehilfe einen Einschätzungs-, Gestaltungs- und Abwägungsspielraum, um den Konflikt zwischen seiner Verpflichtung zum effektiven Lebensschutz und dem Recht auf bioethische Selbstbestimmung über das eigene Leben und Sterben (Art. 2 II i. V. m. Art. 1 I GG) aufzulösen. Strikt einzuhaltende Grenzen und die hohen Anforderungen an den gesetzgeberischen Lebensschutz werden aufgezeigt.