Echo der Fachpresse zur 1. Auflage
»Hess, Haftung und Sportlerschutz in Risikosportarten, insbesondere im Tauchsport« – der DIVEMASTER Buchtipp in DIVEMASTER Das Fachmagazin für die Welt unter Wasser, Nr. 94/2017
»Hess, Haftung und Sportlerschutz in Risikosportarten, insbesondere im Tauchsport« – die Fachliteratur-Empfehlung unter der Rubrik Neue Bücher in Sport in Hessen 24/2017
Haftung und Sportlerschutz in Risikosportarten, insbesondere im Tauchsport
von Silvia HessTauchsport und andere Risiko-Sportarten
Risikosportarten, wie insbesondere der Tauchsport, werden heute immer häufiger ausgeübt. Dadurch ergeben sich vermehrt Fragen der Haftung und des Sportlerschutzes. Während in einigen Staaten gesetzliche Regelungen für Risikosportarten vorliegen, sind in anderen Staaten nur außergesetzliche Regelungen vorhanden.
Haftung und Sportlerschutz – Unterschiede in EuropaDie Autorin stellt die Lage in Deutschland, der Schweiz, Österreich, dem Fürstentum Liechtenstein, Spanien und Frankreich dar. Speziell für den Tauchsport wurden Europäische Normen (EN) erstellt, die durch eine Zertifizierung für den jeweiligen Tauchsportverein oder die Tauchsportorganisation Verbindlichkeit erlangen.
In der Schweiz ist das Bundesgesetz über das Bergführerwesen und Anbieten weiterer Risikoaktivitäten am 1.1.2014 in Kraft getreten. Auch in Spanien und Frankreich wird der Sport durch spezielle Gesetze geregelt. In einem Haftungsfall finden demnach dort entsprechende spezialgesetzliche Regelungen Anwendung.
Anders hingegen in Deutschland, Österreich und im Fürstentum Liechtenstein. Je nach Sportart werden hier bei einem Haftungsfall – neben den allgemeinen zivil- und strafrechtlichen Regeln – größtenteils außergesetzliche Regelungen zu einer Entscheidung herangezogen. Dies führt zu Rechtsunsicherheit und stellt auch den Schutz des Sportlers in Frage, da die Regeln in jedem Land unterschiedlich sind.
Verbindliche Regelungen nötigAnhand von Fällen aus der Rechtsprechung zeigt die Verfasserin, dass ein Bedürfnis nach verbindlichen Regelungen bei den Risikosportarten, vor allem im Tauchsport, besteht. Sie untersucht die Zweckmäßigkeit von allgemein verbindlichen Regeln. Dabei prüft sie, ob die geltenden Regelungen Defizite aufweisen, insbesondere hinsichtlich
- des Ziels der Sicherheit von Dienstleistungen,
- der Gefahrenabwehr und
- der Anerkennung der verschiedenen Ausbildungen im Risikosportbereich.
Im Vordergrund steht dabei die Haftung des Dienstleisters und der Tauchsportler untereinander. Ein weiterer Schwerpunkt der Darstellung liegt auf den rechtlichen Problemen, die sich durch die Ausübung des Sports in Gruppen und aus der besonderen Eigenverantwortung beim Risikosport ergeben.