Der öffentlich-rechtliche und konzernrechtliche Rahmen für kommunale Tochter-, Enkel- und Urenkelgesellschaften von Sabine Merz | - Dargestellt am Beispiel von Baden-Württemberg - | ISBN 9783415052642

Der öffentlich-rechtliche und konzernrechtliche Rahmen für kommunale Tochter-, Enkel- und Urenkelgesellschaften

- Dargestellt am Beispiel von Baden-Württemberg -

von Sabine Merz
Buchcover Der öffentlich-rechtliche und konzernrechtliche Rahmen für kommunale Tochter-, Enkel- und Urenkelgesellschaften | Sabine Merz | EAN 9783415052642 | ISBN 3-415-05264-8 | ISBN 978-3-415-05264-2
Inhaltsverzeichnis
Leseprobe

Der öffentlich-rechtliche und konzernrechtliche Rahmen für kommunale Tochter-, Enkel- und Urenkelgesellschaften

- Dargestellt am Beispiel von Baden-Württemberg -

von Sabine Merz

Gestaltungsmöglichkeiten in der Praxis

Der Band befasst sich mit Rechtsfragen, die bei kommunalen Konzernen in Baden-Württemberg entstehen. Die Verfasserin klärt, welche Anforderungen die Gemeindeordnung von Baden-Württemberg insbesondere in den §§ 102 ff. an die Bildung von Tochter-, Enkel- und Urenkelgesellschaften in den Rechtsformen der AG und der GmbH stellt.

Einfluss der Gemeinde

Die Arbeit thematisiert, welche Möglichkeiten das Konzernrecht der Gemeinde bietet. Einfluss auf Tochter-, Enkel und Urenkelgesellschaften zu nehmen. Dabei wird insbesondere der Abschluss von Beherrschungsverträgen durch eine Gemeinde erläutert. Die Autorin stellt fest, dass von Beteiligungsstufe zu Beteiligungsstufe immer weniger Vorschriften des kommunalen Wirtschaftsrechts anwendbar sind und der Einfluss der Gemeinde immer mittelbarer wird. Die Instrumente des Konzernrechts können für diese Defizite nur bedingt einen Ausgleich schaffen.

Empfehlenswert für:

Die Analyse wendet sich aufgrund ihrer Relevanz für die Gestaltung von Gesellschafts- und Unternehmensverträgen vor allem an Gemeindeverwaltungen bzw. deren Mitarbeiter, die mit dem Beteiligungsmanagement einer Gemeinde betraut sind. Daneben richtet sich der Band an die Unternehmen selbst, an denen Gemeinden unmittelbar oder mittelbar beteiligt sind.