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Verschuldenshaftung, Aufklärungspflichten, Wissens- und Verhaltenszurechnung bei M&A-Transaktionen
Beiträge der 4. Leipziger Konferenz 'Mergers & Acquisitions' am 28. und 29.9.2018 in Leipzig
herausgegeben von Tim Drygala und Gerhard H. WächterZum Werk
Zusätzlich zu Ansprüchen aufgrund der Garantiekataloge in M& A-Verträgen erheben Unternehmenskäufer häufig Ansprüche aus der gesetzlichen Verschuldenshaftung. Diese erweitert nämlich die Verkäuferhaftung auf Aussagen, die außerhalb der Vertragsurkunde oder sogar nur mündlich, stillschweigend oder durch pflichtwidriges Verschweigen getroffen wurden. In solchen Fällen haftet die Verkäuferseite u. U. nach § 278 BGB für Erklärungen oder für das Schweigen von Managern, Organen oder Beratern. Diese Haftung kann für vorsätzliches Verhalten nicht abbedungen, betragsmäßig oder auf sonstige Weise beschränkt werden. Da die Haftungsvoraussetzungen unscharf sind und auch der Haftungsumfang ungewiss ist, birgt die Verschuldenshaftung in der post-M& A-Phase ein schwer einzuschätzendes Gefahrenpotential. In Verhandlungen und Rechtsstreitigkeiten „post M& A“ spielen derartige Ansprüche eine große Rolle. Für Berater alle Beteiligten ist es essentiell, diese Probleme und ihre möglichen Lösungen zu kennen.
Der Band dokumentiert für die Veröffentlichung überarbeitete Referate renommierter Hochschullehrer, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte für die 4. Leipziger Konferenz im September 2018.
Wer sich in Wissenschaft oder Praxis mit Venture Capital und/oder Unternehmenstransaktionen befasst, gewinnt hier wertvolle Argumentationshilfen und findet Antworten auf bislang ungeklärte Fragen.
Vorteile auf einen Blickinterdisziplinärhochaktuellvon führenden Spezialisten Zielgruppe Für Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsabteilungen der an M& As beteiligten Unternehmen, Banken.
Vorteile auf einen Blickinterdisziplinärhochaktuellvon führenden Spezialisten Zielgruppe Für Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsabteilungen der an M& As beteiligten Unternehmen, Banken.